Baukindergeld vom Staat für Ihr Wohneigentum. So geht’s.

Den Partner an Ihrer Seite, das Kind an Ihrer Hand – zum perfekten Familienglück fehlt vielen nur noch der Traum vom Eigenheim. Die steigende Nachfrage auf dem Immobilienmarkt hat die Preise jedoch in die Höhe katapultiert und damit den Traum in vermeidlich unerreichbare Ferne für die meisten „Normalverdiener“ gesetzt. Mit dem Baukindergeld möchte der Staat dem entgegenwirken: Seit 2018 können Familien und Alleinerziehende eine Förderung für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände beantragen.

Die Förderung auf einen Blick:

  • Bei der Förderung handelt es sich um 12.000 Euro Zuschuss pro Kind, ausbezahlt in 10 Jahren a 1.200 Euro jährlich, der nicht zurückbezahlt werden muss
     
  • Gefördert wird der Bau bzw. Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder Ihrer gemieteter Wohnimmobilie, wenn Sie diese auch weiterhin bewohnen. 
     
  • Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln wird das Baukindergeld beantragt, nachdem Sie in Ihr Zuhause eingezogen sind und nicht bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren. 

Die wichtigsten Kriterien:

  • Die Obergrenze für den Verdienst beträgt bei einer Familie mit einem Kind 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro. 
     
  • Die betreffende Immobilie muss aktuell jedoch Ihre einzige sein. Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, kommt die Förderung für Sie nicht in Frage.
     
  • Art und Größe der Immobilie ist für den Zuschuss belanglos. Wichtig ist nur, dass Sie über die gesamte Laufzeit die Immobilie selbst nutzen und diese nicht verkaufen oder vermieten.
     
  • Da die Förderung gebunden an die Existenz eines Kindes (unter 18 Jahre) ist, muss dieses zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits auf der Welt sein. Tipp für Schwangere: Warten Sie mit der Antragstellung bis Ihr Kind auf der Welt ist, andernfalls würde Ihr Antrag abgelehnt werden. 

Diese Immobilien werden nicht gefördert:

  • Ferien- und Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
     
  • Übertragenes Wohneigentum im Zuge der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung.
     
  • Immobilien, die zwischen Ehegatten, Lebenspartners oder Partnern einer sonstigen auf Dauer ausgelegten Lebensgemeinschaft übertragen / erworben wurden.
     
  • Immobilien, die zwischen Verwandten eines Haushaltsmitglieds in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) übertragen / erworben wurden.
     
  • Wohneigentum, welches bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Kauf- oder Bauunterlagen: Ihr Nachweis, dass Sie Ihr Eigenheim erworben beziehungsweise gebaut haben. Das geht zum Beispiel über den Eintrag im Grundbuch.
     
  • Meldebescheinigung: Die Bestätigung des Einwohnermeldeamtes zeigt, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in der Immobilie haben und diese selbst nutzen.
     
  • Einkommensteuernachweise: Ihr Nachweis, dass Sie die finanzielle Obergrenze nicht überschreiten. Benötigt werden die Kalenderjahre, die zwei beziehungsweise drei Jahre vor der Antragstellung liegen.
     
  • Kindergeldbescheide: Die Bestätigung, welche Kinder bei Ihnen wohnen.

Und jetzt? Baukindergeld beantragen:

Der staatliche Zuschuss für Ihren Traum vom Eigenheim wird von der KfW Bank betreut. Die Antragsstellung läuft ausschließlich online über das Zuschussportal der KfW ab. Tipp: Sie sind sich unsicher, ob Sie das Baukindergeld erhalten? Dann nutzen Sie den Vorab-Check der KfW. Diesen finden Sie ebenfalls auf der Förderseite.

Baukindergeld beantragen (Link zur KfW-Website)

 

Marcel Rothacker, Geschäftsführer

Gut zu wissen:

Die Förderung Baukindergeld kann problemlos mit weiteren Zuschussmöglichkeiten ergänzt werden. Besonders interessant sind dann natürlich Förderungen, die vor Baubeginn oder Kauf einer Immobilie in Kraft treten.
 

KfW-Förderung: Diese Möglichkeiten gibt es.