Augen auf bei der Wohnungsabnahme.

Es ist der wichtigste Termin beim Immobilienkauf und Sie haben sicherlich lange daraufhin gefiebert: Die Wohnungsabnahme und damit der baldige Einzug in Ihr neues Zuhause. Doch lassen Sie sich nicht von der Euphorie verleiten, bleiben Sie konzentriert und bereiten Sie sich gut vor. 

Die Bedeutung der Immobilienabnahme

Bei der Bauabnahme prüft der Auftraggeber gemäß §640 Absatz 1 BGB, ob die Immobilie der Bestellung im Bauvertrag entspricht und bestätigt mit der Abnahme, dass das Objekt fertig und (weitestgehend) frei von Mängeln ist. Ab diesem Stichtag ändert sich einiges für Sie: 

  • Ab jetzt können Sie nur noch die Beseitigung von Mängeln fordern, die im Abnahmeprotokoll vermerkt sind. Einzige Ausnahme: Baufehler machen sich erst später bemerkbar.
     
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt: Ab jetzt müssen Sie nachweisen, dass der Bauträger verantwortlich ist, falls ein Mangel erst nachträglich sichtbar wird. Bisher lag die Beweislast, dass Ihre Immobilie mangelfrei ist, beim Bauträger.
     
  • Die Verantwortung für Gefahren geht vom Bauträger auf Sie über. Das bedeutet, Sie müssen nun Ihr Haus selbst versichern. 

Tipp:

Vorsicht vor der sogenannten „stillen Abnahme“. Das ist ein Verhalten Ihrerseits aus dem geschlossen werden kann, dass die Immobilie mängelfrei ist, bspw. durch einen Einzug. Vermeiden Sie ein solches Missverständnis am besten in Form einer schriftlichen Mitteilung an den Bauträger.
 

Checkliste für die Immobilienabnahme

Das wichtigste Dokument des Termins: Das Abnahmeprotokoll. Gemeinsam mit dem Bauträger und Ihrem Sachverständigen begehen Sie die Immobilie und halten alle festgestellten Mängel in diesem Protokoll fest. Dazu zählen auch kleine Schönheitsfehler, die zwar keinen Grund darstellen, die Immobilienabnahme zu verweigern, aber in jedem Fall nachgebessert werden müssen.

Die Abnahme vollständig verweigern können Sie selbstverständlich bei wesentlichen Mängeln. Stellen Sie sich bspw. vor die Dachneigung stimmt nicht, es fehlen sanitäre Einrichtungen oder ähnliche gravierende Mängel überraschen Sie. All diese Mängel werden ebenfalls im Protokoll festgehalten und mit einer Frist versehen, innerhalb derer die Nachbesserung stattgefunden haben muss.

Sollten sich Mängel finden, die strittig sind und den Blick eines Gutachters benötigen, werden auch diese im Protokoll festgehalten. Von allen drei Parteien unterschrieben ist das Abnahmeprotokoll rechtskräftig. Und da Sie bereits wachen Auges durch die Immobilie gegangen sind, vermeiden Sie nun Flüchtigkeitsfehler: Formalien wie Teilnehmer und Datum sollten auch beim Protokoll nochmals auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Tipp:

Gehen Sie bereits einen Tag vor der offiziellen Abnahme mit einem Sachverständigen durch die Immobilie und begutachten Sie Ihr neues Zuhause bis ins kleinste Detail. Umso mehr Notizen Sie von der Besichtigung machen, umso detaillierter fällt auch das spätere Abnahmeprotokoll aus.

Udo Rothacker, Gesellschafter

Es geht auch einfacher: 

Rothacker Bau legt größten Wert auf Ihre Zufriedenheit. Dazu zählt für uns selbstverständlich eine professionelle Wohnungsabnahme, für die wir uns viel Zeit mit Ihnen nehmen. Deshalb bauen wir nicht nur für Sie und mit Ihnen – wir kümmern uns. 

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